AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftraggeberinformationen von Brise Media
Teil I: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil II: Auftraggeberinformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen David Briesemeister, handelnd durch Brise Media, Boberstraße 8b, 22547 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) insbesondere über die Marketing-, Medien-, Kreativ-, Beratungs-, Schulungs- und Kommunikationsdienstleistungen über die Website https://www.brisemedia.de/ geschlossen werden.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Das Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers zu verlangen. Der Anbieter behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers auch während einer laufenden Geschäftsbeziehung zu überprüfen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Marketing-, Medien- und Kommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter.
(2) Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsstrategien, Social-Media-Management, Community-Management, die Planung und Koordination von Veranstaltungen, Incentives und vergleichbaren Formaten, Branding, Content-Marketing, Content-Produktion, Foto- und Videoproduktion, Grafik- und Mediendesign, Webdesign, Performance-Marketing, Eventmarketing, Workshops, Schulungen, Online-Kurse, Bootcamps, Beratungsleistungen, Repräsentanz sowie sonstige individuell vereinbarte Marketing- und Mediendienstleistungen. Die Leistungen können sowohl in Präsenz als auch online oder in hybrider Form erbracht werden. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, entscheidet der Anbieter nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art der Durchführung.
(3) Soweit der Auftraggeber im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Incentives, Retreats oder vergleichbaren Formaten Planungs- und Koordinationsleistungen erbringt, beschränkt sich seine Leistung auf die organisatorische und konzeptionelle Begleitung. Verträge über Unterbringung, Beförderung, Verpflegung, Freizeit-, Veranstaltungs- oder sonstige Leistungen Dritter werden unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer geschlossen. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner dieser Leistungen.
(3) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Individualvereinbarung. Angaben auf der Internetseite des Anbieters dienen lediglich der Beschreibung des allgemeinen Leistungsspektrums und stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
(4) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf das Erreichen bestimmter Reichweiten, Interaktionen, Suchmaschinenplatzierungen, Werbeerfolge, Umsätze, Neukunden, Leads oder vergleichbarer wirtschaftlicher Ergebnisse.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages[KD1] [DB2]
(1) Die auf der Internetseite des Anbieters dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Auftraggeber kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular der Internetseite oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche Anfrage an den Anbieter richten.
(3) Auf Grundlage der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot in Textform. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Anbieter hieran für die Dauer von fünf Kalendertagen gebunden.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber in Textform oder durch Unterzeichnung des Angebotes durch beide Vertragsparteien zustande.
(5) Der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen überwiegend per E-Mail. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist. Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass E-Mails des Anbieters nicht durch Spamfilter blockiert werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers[KD3] [DB4] [KD5] [DB6] [KD7]
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte und Zugangsmöglichkeiten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen ausschließlich selbst verantwortlich.
(2) Soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrages erforderlich ist, stellt der Auftraggeber insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Präsentationen, Produkt- und Unternehmensinformationen, Kataloge, Preislisten, Werbe- und Verkaufsunterlagen, Muster- und Präsentationsmaterialien sowie gegebenenfalls Merchandise- oder sonstige zur Repräsentation bestimmte Artikel, Zugangsdaten zu Webseiten, Hosting-Umgebungen, Content-Management-Systemen, Social-Media-Konten, Werbekonten, Analyse- und Trackingtools sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Daten und Informationen zur Verfügung. Die Bereitstellung und Anlieferung körperlicher Materialien erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Soweit Foto- oder Videoaufnahmen Gegenstand der vereinbarten Leistungen sind, hat der Auftraggeber sämtliche für die Durchführung der Aufnahmen und deren vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen (z. B. nach Art. 6 DSGVO oder §§ 22, 23 KUG), die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen für Aufnahmeorte sowie die Bereitstellung der vereinbarten Drehorte und Ansprechpartner, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurde.
(4) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der für Rückfragen sowie zur Erteilung erforderlicher Freigaben zur Verfügung steht.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm übersandte Entwürfe, Konzepte, Layouts, Designs, Texte, Grafiken, Videos oder sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und erforderliche Freigaben oder Änderungswünsche innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird hierdurch die Leistungserbringung erschwert oder verzögert, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(7) Soweit Leistungen online erbracht werden, insbesondere im Rahmen von Online-Workshops, Online-Kursen, Webinaren oder sonstigen digitalen Veranstaltungen, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere eine stabile Internetverbindung, geeignete Hard- und Software sowie die Nutzung aktueller Browser- oder Softwareversionen. Technische Störungen aus der Sphäre des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Wiederholung oder Verlängerung vereinbarter Termine oder Leistungen, sofern wir diese nicht zu vertreten haben.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Zugangsdaten oder Einwahllinks zu Online-Veranstaltungen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Der Anbieter schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder unternehmerischen Erfolg. Die Leistungserbringung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Anbieter in der Wahl der Art und Weise der Leistungserbringung frei.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete technische Systeme, Softwarelösungen, Automatisierungen sowie KI-gestützte Anwendungen einzusetzen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden und gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben und Geheimhaltungspflichten, eingehalten werden.
(3) Beratungs-, Marketing- und Mediendienstleistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Dienstleistungen dar. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf das Erreichen bestimmter Reichweiten, Interaktionen, Suchmaschinenplatzierungen, Werbeerfolge, Umsätze, Neukunden oder vergleichbarer wirtschaftlicher Ergebnisse.
(4) Werkleistungen, insbesondere die Erstellung von Websites, Logos, Corporate Designs oder sonstigen individuell vereinbarten Arbeitsergebnissen, werden nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung sind.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Online-Workshops, Schulungen oder Webinare unter Einsatz marktüblicher Videokonferenz- oder Webinarsoftware durchzuführen. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Plattform oder Softeware besteht nicht.
(6) Kann der Auftraggeber aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen oder aus sonstigen Gründen, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind, nicht oder nur teilweise an einer Online-Veranstaltung teilnehmen, berührt dies den Vergütungsanspruch des Anbieters nicht.
(7) Bei Foto- und Videoproduktionen erfolgt die gestalterische und technische Umsetzung nach dem künstlerischen und fachlichen Ermessen des Anbieters, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.
§ 6 Leistungsfristen
(1) Angaben zu Leistungs- oder Fertigstellungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Leistungsfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung sämtlicher Ausführungseinzelheiten sowie der vollständigen Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Ausfällen von Telekommunikations- oder IT-Systemen, Störungen bei Hosting- oder Plattformanbietern, Änderungen technischer Schnittstellen oder Plattformrichtlinien, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(4) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
(5) Soweit Foto- oder Videoaufnahmen im Freien oder an bestimmten Veranstaltungsorten durchgeführt werden sollen, ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse, behördlicher Anordnungen oder sonstiger nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände, in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf einen angemessenen Ersatztermin zu verschieben.
§ 7 Unterauftragnehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
(2) Der Anbieter wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie den wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechen.
(3) Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Anbieter. Der Anbieter haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Inhalte des Auftraggebers, Freigaben und Freistellung
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Logos, Marken, Zugangsdaten und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung (§ 4 Abs. 1, 2). Etwaige Vorgaben hinsichtlich Dateiformaten oder technischer Anforderungen sind zu beachten.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte sowie datenschutzrechtliche Einwilligungen und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Rechte oder Rechtsvorschriften durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder dessen Vorgaben gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich erforderlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für Foto- oder Videoaufnahmen erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen sowie erforderliche Genehmigungen zur Nutzung von Aufnahmeorten oder Veranstaltungsflächen vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Einwilligung oder Genehmigung beruhen, soweit diese vom Auftraggeber einzuholen waren.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte auf ihre sachliche oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter an der Erstellung, Gestaltung oder Bearbeitung der Inhalte mitgewirkt hat, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung Vertragsgegenstand ist.
(5) Übersendet der Anbieter dem Auftraggeber Entwürfe, Konzepte, Layouts, Designs, Texte, Videos, Grafiken oder sonstige Arbeitsergebnisse zur Prüfung oder Freigabe, hat der Auftraggeber diese unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen, Werbeaussagen, Pflichtinformationen sowie branchenspezifische oder regulatorische Anforderungen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung sowie die rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte.
(6) Mit der Freigabe erklärt der Auftraggeber, dass die übermittelten Arbeitsergebnisse vertragsgemäß erstellt wurden. Nach erfolgter Freigabe haftet der Anbieter nicht für erkennbare Fehler oder Abweichungen, die bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten festgestellt werden können
(7) Änderungswünsche nach erteilter Freigabe gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet, soweit sie nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Mangel beruhen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Konzepte, Entwürfe, Strategien, Designs, Grafiken, Fotografien, Videos, Texte, Webseiten, Präsentationen sowie sonstigen Arbeitsergebnisse und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten des Anbieters oder des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit gesetzlich zulässig und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind die in Abs. 4 genannten Rechte. Die dem Anbieter nach § 17 gestattete Nutzung zu Referenzzwecken bleibt hiervon unberührt.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, Konzepten, Strategien, Kalkulationen, Angeboten, Präsentationen, Pitches sowie sonstigen Vorarbeiten beim Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung überlassen wurden.
(4) Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind allgemeine Methoden, Arbeitsweisen, Prozesse, Vorlagen, Templates, Skripte, Gestaltungs- und Designkonzepte sowie sonstiges Know-how des Anbieters, soweit diese nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelt wurden. Der Anbieter bleibt berechtigt, diese für eigene Zwecke sowie für Leistungen gegenüber anderen Auftraggebern zu verwenden.
(5) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte Dritter, insbesondere Stockmaterial, Schriftarten, Software, Musik, Bilder, Videos oder sonstige lizenzierte Inhalte verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter schuldet keine weitergehenden Nutzungsrechte, als ihm selbst eingeräumt wurden.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, unbearbeiteten Fotografien, Videomaterial oder Projektdateien besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Soweit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung ein dauerhafter oder zeitlich befristeter Zugang zu einer Lernplattform oder digitalen Schulungsinhalten eingeräumt wird, erfolgt die Nutzung ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke des Auftraggebers. Die Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters weder an Dritte weitergegeben noch von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(8) Die bereitgestellten Inhalte, insbesondere Videos, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Checklisten, Vorlagen und sonstige Materialien, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, bearbeitet, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch für eigene Schulungs-, Coaching-, Beratungs- oder vergleichbare Angebote verwendet werden.[KD8] [DB9] [DB10] [KD11]
§ 10 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Individualvereinbarung.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt zu verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
(5) Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, insbesondere nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, werden gesondert nach dem vereinbarten Vergütungssatz oder, soweit ein solcher nicht vereinbart wurde, nach dem üblichen Aufwand berechnet.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Dazu ist sie insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die er zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Die Möglichkeit von Preiserhöhungen gilt auch in Bezug auf Rohstoffe, welche von dem Anbieter als Vorprodukt eingekauft werden muss.
(8) Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Auftraggeber bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Auftraggeber zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
§ 11 Änderungswünsche
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
(2) Der Anbieter wird prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Änderung umgesetzt werden kann. Soweit durch die Änderung zusätzlicher Aufwand entsteht, ist dieser vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen, soweit sie durch Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers beeinflusst werden.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- oder Erweiterungswünsche umzusetzen, soweit diese technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind oder dem ursprünglichen Vertragszweck widersprechen.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom Anbieter anerkannt oder mit einer Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind.
(4) Etwaige Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständigem Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gehen die eingeräumten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
§ 13 Gewährleistung
(1) Allgemeines
Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
(2) Erbringung von Dienstleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Marketing-, Social-Media-, Community-Management-, Schulungs-, Workshop-, Online-Kurs-, Bootcamp- oder sonstigen Kreativleistungen ist, gelten abweichend von Abs. 1 die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung festgelegt. Erzielen die Vertragsparteien hierüber keine Einigung, bestimmt der Anbieter die Frist nach billigem Ermessen.
b) Der Anbieter ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß nachzuerbringen, sofern er die mangelhafte Leistung zu vertreten hat.
c) Kommt der Anbieter seiner Pflicht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen.
d) Die Kündigung oder der Rücktritt wegen eines Mangels ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
e) Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil bestimmte wirtschaftliche oder werbliche Ziele, insbesondere Reichweiten, Interaktionen, Suchmaschinenplatzierungen, Werbeerfolge, Umsätze, Neukunden, Leads oder vergleichbare Ergebnisse nicht erreicht werden.
f) Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, technischen Vorgaben oder Funktionen sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Hosting-Anbieter oder sonstiger Plattformen Dritter stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.
(3) Erbringung von Werkleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Werkleistungen wie die Erstellung von Webseiten, Landingpages, Corporate Designs, Logos, Grafiken, Fotografien, Videos oder sonstigen individuell geschuldeten Arbeitsergebnissen ist, gelten abweichend von Abs. 1 die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Als Beschaffenheit des Werkes gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Vereinbarungen der Parteien.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werkleistung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätsabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Werkleistung schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Werkleistung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Werkleistung entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Werkleistung.
e) Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für die dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
(4) Gegebenenfalls weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht, Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet er ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in den Auftraggeberinformationen (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Leistungen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte. Dies gilt insbesondere hinsichtlich wettbewerbs-, urheber-, marken-, datenschutz-, medien- oder persönlichkeitsrechtlicher Vorschriften.
(7) Der Anbieter haftet ferner nicht für Einschränkungen oder Ausfälle von Hosting-Diensten, sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder sonstigen Leistungen Dritter sowie für Änderungen deren Algorithmen, Richtlinien oder technischer Vorgaben, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(8) Soweit der Anbieter im Rahmen von Incentive-Veranstaltungen, Retreats oder vergleichbaren Formaten Leistungen Dritter lediglich in die Planung oder Koordination einbezieht, haftet der Anbieter nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen durch den jeweiligen Drittanbieter. Ansprüche hinsichtlich der betreffenden Leistung sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen. Die Haftung des Anbieters für eigenes Verschulden bei der Erbringung der vereinbarten Planungs- und Koordinationsleistungen bleibt unberührt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) „Vertrauliche Informationen" sind sämtliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Angebote, Konzepte, Strategien, Kunden- und Lieferantendaten, technische Informationen, Zugangsdaten sowie sonstige nicht öffentlich bekannte wirtschaftliche oder technische Informationen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht ihren Mitarbeitern, freien Mitarbeitern sowie sonstigen zur Leistungserbringung eingesetzten Dritten aufzuerlegen.
(4) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren,
b) die nach Abschluss des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung öffentlich bekannt werden,
c) die von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
d) die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die jeweils andere Vertragspartei hierüber vorab informiert.
(5) Die vorstehenden Verpflichtungen lassen gesetzlich vorgesehene Offenlegungs- und Melderechte, insbesondere nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), unberührt.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage x).
(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter verantwortlich.
§ 17 Referenznennung[KD12] [DB13]
(1) Der Anbieter ist berechtigt, nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers diesen unter Nennung seiner Firma, seines Unternehmenskennzeichens sowie einer kurzen Beschreibung des beauftragten Projekts als Referenz zu benennen und zu diesem Zweck dessen Firmenbezeichnung und Unternehmenslogo auf der Internetseite des Anbieters, in sozialen Netzwerken sowie in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen zu verwenden.
(2) Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten bleiben unberührt.
§ 18 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung.
(2) Verträge über die Erbringung einmaliger Leistungen oder projektbezogener Leistungen (Verträge mit bestimmter Laufzeit), insbesondere Beratungsleistungen, Marketingkampagnen, Branding-Projekte, Webdesign, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktionen oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen, enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, beginnen Verträge über laufende Betreuungsleistungen, insbesondere Social-Media-Management, Community-Management, Marketingberatung, Websitepflege, Wartungsleistungen oder sonstige dauerhaft zu erbringende Leistungen mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrages und werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, können Verträge nach Abs. 3 von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(5) Soweit Workshops, Webinare, Bootcamps, Online-Kurse oder sonstige Schulungsveranstaltungen zu einem festen Termin durchgeführt werden, endet das Vertragsverhältnis mit Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung oder dauerhafte Abrufbarkeit der Veranstaltungsinhalte ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Soweit der Auftraggeber Zugang zu aufgezeichneten Online-Kursen, Lernvideos oder sonstigen digitalen Schulungsinhalten erhält, richtet sich die Dauer des Zugangs nach dem jeweiligen Angebot. Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Zugangsdauer drei Monate ab Bereitstellung des Zugangs. Mit Ablauf der Zugangsdauer endet der Zugangsanspruch automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(7) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(8) Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
(9) Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Anbieter als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Es bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass uns nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 19 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
f
II. Auftraggeberinformationen
1. Identität des Anbieters
David Briesemeister
Brise Media
Boberstraße 8b
22547 Hamburg
Telefon: 0151-46436494
E-Mail: mail@brisemedia.de
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst sowie die Korrekturmöglichkeiten richten sich nach § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
3. Vertragssprache und Vertragstext
3.1. Vertragssprache ist Deutsch.
3.2. Der Anbieter speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
3.3. Der Auftraggeber erhält sämtliche vertragsrelevanten Unterlagen, insbesondere das Angebot einschließlich der einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Textform und kann diese speichern oder ausdrucken.
4. Wesentliche Merkmale der Leistungen
Die wesentlichen Merkmale der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben auf der Internetseite des Anbieters.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
5.2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
5.4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Leistungserbringung
6.1. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
6.2. Soweit Leistungen im Rahmen von Online-Workshops, Webinaren, Online-Kursen oder sonstigen digitalen Veranstaltungen erbracht werden, erfolgt die Durchführung unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Auftraggeber bereitzustellen.
7. Gewährleistung
Die Mängelhaftung richtet sich nach den Regelungen unter § 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
[KD1]Bitte konkret mitteilen, wie die Verträge mit den Kunden zustande kommen. Und kommen die Verträge unterschiedlich zustande z. B. Online Schulungen wie unter https://www.brisemedia.de/book-online?
[DB2]Passt so.
[KD3]Wollen Sie noch weitere Mitwirkungspflichten Ihrer Kunden regeln?
[DB4]Ne das klingt gut, aber was wären noch weitere Beispiele? Hier stehen alles nur Pflichten von mir als Agentur wenn ich das richtig sehe und nicht Pflichten des Auftragnehmers? Oder hab ich was übersehen?
[KD5]Nein, Sie sind der Auftragnehmer (=nehmen den Auftrag des Kunden an). Hier in dem § finden sich die Pflichten des Auftraggebers (= Kunde, der Ihnen den Auftrag erteilt).
[DB6]Ah sorry, das hab ich falsch gelesen... Danke! Ja, dann müssten wir zum Thema Repräsentanz noch ergänzen: Präsentationen, Katalogmaterial, Merchandise Artikel, etc.
[KD7]Meinten Sie mit Ihrer Anmerkung, dass Sie im Rahmen der Repräsentanz vom Auftraggeber zusätzlich Präsentationen, Kataloge, Preislisten, Werbe- und Verkaufsunterlagen, Produktmuster, Merchandise-Artikel o. Ä. zur Verfügung gestellt bekommen? Falls ja, habe ich diese Materialien hier entsprechend unter (2) (gelb) ergänzt.
[KD8]Sind nur notwendig, wenn der Kunde auf Videokurse/Online-Schulungen dauerhaft Zugriff haben sollte.
[DB9]ok, dann lassen wir das drin
[DB10]das bieten wir aktuell zwar noch nicht an, weil wir die Kurse noch nicht erstellt haben, aber das könnten wir wenn das fei n ist dann einfach schon drin lassen wenn wir es in der Zukunft haben, dann ist es bereits enthalten...
[KD11]Ja, dann würde ich die Regelungen vorsorglich beibehalten. Sie greifen derzeit noch nicht, sind aber bereits passend, sobald Sie künftig Online-Kurse bzw. eine Lernplattform mit individuellen Zugängen anbieten. Eine erneute Anpassung der AGB wäre dann insoweit nicht erforderlich.
[KD12]Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie regelmäßig Referenzfreigaben Ihrer Kunden einholen oder grundsätzlich auf Referenznennungen verzichten möchten. Gegebenenfalls kann diese Regelung angepasst oder entfallen.
[DB13]Das machen wir bereits, immer nach Go des Kunden. Also ich frage beim Kunden ob ich sein Logo nutzen darf und dann stelle ich es als Referenz auf die Website.
