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Teil I: Allgemeine Membership- und Teilnahmebedingungen

Teil II: Mitgliederinformationen

 

 

I. Allgemeine Membership- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Membership- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an der von David Briesemeister, handelnd durch Brise Media, Boberstraße 8b, 22547 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) angebotenen Membership „Ein Kiez. Ein Herz.“.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

§ 2 Gegenstand der Membership

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme als Mitglieds an der vom Anbieter betriebenen Unternehmens- und Netzwerk-Community „Ein Kiez. Ein Herz.“. Ziel der Membership ist insbesondere die Vernetzung teilnehmender Unternehmen und Selbstständiger sowie die Förderung ihrer Sichtbarkeit und Wahrnehmung innerhalb der Community und über die Kommunikationskanäle des Anbieters.

rthreh(3) Art und Umfang der dem Mitglied zustehenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Membership-Paket, dem Angebot oder der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

(4) Ein Anspruch auf Leistungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Membership-Pakets sind, besteht nicht.

(5) Soweit das gebuchte Membership-Paket zusätzlich Agentur-, Marketing-, Beratungs-, Content-, Foto-, Video-, Social-Media-Management- oder sonstige Dienstleistungen des Anbieters umfasst, gelten für diese Leistungen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen des Anbieters. Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen gehen hinsichtlich der Membership die vorliegenden Teilnahmebedingungen und hinsichtlich der jeweiligen Agenturleistung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen vor.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Membership und ihrer Leistungen auf der Internetseite des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Interessenten können über die auf der Internetseite bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche Anfrage zur Teilnahme an der Membership stellen.

(3) Der Anbieter übersendet dem Interessenten auf Grundlage der Anfrage ein verbindliches Angebot einschließlich der für die Membership geltenden Vertragsbedingungen. Soweit im Angebot keine abweichende Frist bestimmt ist, ist der Anbieter hieran für fünf Kalendertage gebunden.

(4) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch das Mitglied in Textform zustande.

(5) Ein Anspruch auf Aufnahme in die Membership besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen auf Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 4 Leistungen und Mitgliedervorteile

(1) Der Anbieter stellt dem Mitglied während der Vertragslaufzeit die Leistungen des jeweils gebuchten Membership-Pakets zur Verfügung.

(2) Soweit die Membership die Präsentation des Mitglieds, die Einbindung seines Unternehmenslogos, die Verlinkung seiner Internetpräsenz oder die Vorstellung über Social-Media-Kanäle des Anbieters umfasst, stellt das Mitglied die hierfür erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Networking-, Kontakt- oder Kooperationsleistungen begründen keinen Anspruch auf die Vermittlung bestimmter Geschäftskontakte, Kooperationen oder Vertragsabschlüsse. Der Anbieter schuldet lediglich die jeweils vereinbarten Möglichkeiten zur Vernetzung und Teilnahme.

(4) Soweit Mitgliedervorteile, Vergünstigungen, Goodies oder sonstige Leistungen von Kooperationspartnern angeboten werden, werden diese von dem jeweiligen Kooperationspartner eigenverantwortlich erbracht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Umfang oder Beschaffenheit.

(5) Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gelten ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung und können insbesondere auf bestimmte Leistungen, Zeiträume oder Verfügbarkeiten beschränkt sein.

 

§ 5 Veranstaltungen, Aktionen und „Kiez Geflüster“

(1) Soweit das gebuchte Membership-Paket die Teilnahme an Veranstaltungen, Networking-Formaten, Aktionen oder vergleichbaren Angeboten umfasst, ergeben sich Art, Umfang und Teilnahmevoraussetzungen aus der jeweiligen Leistungs- oder Veranstaltungsbeschreibung.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Formate oder Abläufe aus sachlichem Grund zu ändern, sofern die Änderung für das Mitglied zumutbar ist.

(3) Soweit ein Membership-Paket lediglich die Möglichkeit zur Bewerbung oder Berücksichtigung für das Format „Kiez Geflüster“ vorsieht, besteht kein Anspruch auf Auswahl oder tatsächliche Teilnahme.

(4) Soweit die Teilnahme an „Kiez Geflüster“ ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Pakets ist, stimmen die Parteien Termin, Inhalt und konkrete Ausgestaltung gesondert ab.

(5) Soweit im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Medienformaten Foto-, Video- oder Audioaufnahmen erstellt werden sollen, erfolgt deren Nutzung nur auf Grundlage der jeweils erforderlichen Rechte und Einwilligungen.

 

§ 6 Pflichten des Mitglieds

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Nutzung der Membership und der Teilnahme an Veranstaltungen die Rechte und berechtigten Interessen des Anbieters, anderer Mitglieder und Dritter zu beachten.

(2) Das Mitglied darf insbesondere keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte verbreiten oder über die Membership für unzulässige Werbe-, Spam- oder sonstige rechtswidrige Zwecke Kontakt zu anderen Mitgliedern aufnehmen.

(3) Das Mitglied ist verpflichtet, die für seine Darstellung innerhalb der Membership bereitgestellten Informationen aktuell und zutreffend zu halten.

(4) Zugangsdaten oder sonstige personalisierte Teilnahmeberechtigungen dürfen ohne Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte übertragen oder mehreren Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden.

 

§ 7 Inhalte und Nutzungsrechte des Mitglieds, Haftungsfreistellung

(1) Das Mitglied sichert zu, dass es hinsichtlich sämtlicher dem Anbieter zur Verfügung gestellter Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos und sonstiger Inhalte über die für deren vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Das Mitglied räumt dem Anbieter für die Dauer der Membership die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere die Verwendung zur Präsentation des Mitglieds auf der Internetseite, in sozialen Netzwerken, innerhalb der Community sowie im Zusammenhang mit vereinbarten Membership-Aktivitäten.

(3) Die Rechteeinräumung endet mit Beendigung der Membership, soweit eine weitere Nutzung nicht für bereits veröffentlichte Inhalte erforderlich oder gesondert vereinbart ist.

(4) Das Mitglied stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Membership-Gebühr richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket und dem bei Vertragsschluss geltenden Angebot.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Membership-Gebühr wird für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.

(4) Soweit zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung gewählt werden kann, ergibt sich das gewählte Abrechnungsmodell aus dem jeweiligen Angebot.

(5) Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Inanspruchnahme von Membership-Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend auszusetzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

 

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit sowie ein gegebenenfalls vereinbarter Mindestvertragszeitraum richten sich nach dem jeweiligen Angebot und dem gebuchten Membership-Paket.

(2) Soweit eine monatliche Membership vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

(3) Soweit eine jährliche Membership vereinbart wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

(9) Macht das Mitglied von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Anbieter 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Es bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass uns nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

 

§ 10 Sperrung und Ausschluss

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang eines Mitglieds zu einzelnen Membership-Leistungen vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften bestehen.

(2) Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen ist der Anbieter nach vorheriger Abmahnung berechtigt, das Mitglied von der weiteren Nutzung einzelner Leistungen auszuschließen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder dem Anbieter unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zumutbar ist.

(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

 

§ 11 Änderungen der Membership-Leistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Membership-Leistungen, Formate oder Abläufe weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und hierdurch das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen bei Kooperationspartnern, Veranstaltungsformaten, Networking-Aktivitäten, Kommunikationskanälen oder sonstigen Zusatzleistungen, auf deren dauerhafte Verfügbarkeit der Anbieter keinen vollständigen Einfluss hat.

(3) Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, durch welche die Membership für das Mitglied erheblich eingeschränkt wird, werden dem Mitglied rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.

 

§ 12 Kein wirtschaftlicher Erfolg

(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Membership.

(2) Die Darstellung bisher erzielter Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionen oder sonstiger Kennzahlen dient ausschließlich der Beschreibung der bisherigen Entwicklung der Community. Hieraus ergibt sich keine Garantie oder Zusicherung, dass diese Werte künftig fortbestehen oder dass einzelne Mitglieder bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Kundenkontakte oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse erzielen.

(3) Geschäftliche Entscheidungen und Vertragsabschlüsse zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Kooperationspartnern erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung der jeweils beteiligten Parteien.

 

§ 13 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Soweit Gegenstand der Membership die Erbringung von Dienstleistungen ist, ist der Anbieter verpflichtet, die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Das Mitglied hat den Anbieter über Beanstandungen unverzüglich zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, etwaige Leistungsstörungen innerhalb angemessener Frist zu beheben, soweit eine Behebung nach Art der Leistung möglich ist.

(3) Soweit Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Mitglieds nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können, begründet dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters.

(4) Für Leistungen oder Vorteile, die von Kooperationspartnern oder sonstigen Dritten in eigener Verantwortung gegenüber dem Mitglied erbracht werden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Ansprüche wegen Mängeln solcher Leistungen sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die betreffende Leistung ausnahmsweise als eigene Leistung schuldet.

(5) Soweit das gebuchte Membership-Paket zusätzlich Agenturleistungen umfasst, gelten hinsichtlich der Gewährleistung für diese Leistungen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen des Anbieters.

 

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Handlungen, Leistungen, Äußerungen oder Vertragsverletzungen anderer Mitglieder oder Kooperationspartner, soweit diese nicht als Erfüllungsgehilfen des Anbieters tätig werden.

(5) Der Anbieter haftet nicht für das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen, die Mitglieder untereinander oder mit Kooperationspartnern schließen.

(6) Die Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen von Internet-, Social-Media- oder sonstigen Drittplattformen richtet sich nach den vorstehenden Haftungsregelungen.

 

§ 15 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

 

II. Mitgliederinformationen

 

1. Identität des Anbieters

David Briesemeister

Brise Media

Boberstraße 8b

22547 Hamburg

Telefon: 0151-46436494

E-Mail: mail@einkiezeinherz.de

 

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst sowie die Korrekturmöglichkeiten richten sich nach § 3 der Allgemeinen Membership- und Teilnahmebedingungen (Teil I).

 

3. Vertragssprache und Vertragstext

3.1. Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Der Anbieter speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

3.3. Der Vertragstext einschließlich der für das gewählte Membership-Paket geltenden Leistungsbeschreibung und der einbezogenen Teilnahmebedingungen wird dem Mitglied im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

 

4. Wesentliche Merkmale der Membership

Die wesentlichen Merkmale und der konkrete Leistungsumfang der Membership ergeben sich aus dem jeweils gewählten Membership-Paket, der dazugehörigen Leistungsbeschreibung sowie den vorstehenden Teilnahmebedingungen. Soweit das gewählte Membership-Paket zusätzlich Agenturleistungen des Anbieters umfasst, gelten für diese ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen des Anbieters.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die für die Membership zu zahlende Vergütung sowie der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem gewählten Membership-Paket bzw. dem individuellen Angebot.

5.2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3. Die dem Mitglied zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

5.4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

6. Leistungserbringung

6.1. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.

6.2. Soweit einzelne Leistungen von einer Mitwirkung des Mitglieds abhängig sind, insbesondere der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Logos, Bildmaterial oder sonstigen Inhalten, setzt die Leistungserbringung die rechtzeitige Mitwirkung des Mitglieds voraus.

 

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit, etwaige Mindestvertragslaufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem gewählten Membership-Paket, dem jeweiligen Angebot sowie den Regelungen der der Allgemeinen Membership- und Teilnahmebedingungen (Teil I).

 

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach den Regelungen unter § 13 der Allgemeinen Membership- und Teilnahmebedingungen (Teil I).

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